Islamische und religionsverschiedenen Eheschließungen

Der Liberal-Islamische Bund e.V. bietet zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema islamische und religionsverschiedene Eheschließungen an. Dazu gehören neben Beratung bei Fragen auch das Aufsetzen von islamischen Eheverträgen und die Durchführung von islamischen Trauungen.

 

Die sorgfältige Vorbereitung der islamischen Eheschliessung nimmt Zeit in Anspruch. Es erfolgen in der Regel mehrere Gespräche mit dem Brautpaar, in denen z.B. die Vorraussetzungen für die Eheschliessung nach islamischem Ritus geprüft werden und ein individueller islamischer Ehevertrag ausgearbeitet wird. Die Vorlaufzeit beträgt somit mindestens 3 Monate.

 

Für die Eheschließung wird eine Gebühr in Höhe von 200€ erhoben. Ggf. kommen noch die Fahrtkosten für die Person hinzu, die für den Liberal-Islamischen Bund die Eheschließung durchführt.

 

 

Der LIB nimmt hier eine eindeutige Position ein:

  • es gibt kein koranisches Gebot, das einer muslimischen Frau die Eheschliessung mit einem Nicht-Muslim verbietet - und umgekehrt
  • nach koranischen Vorgaben sollten beide Eheleute keine GötzendienerInnen* heiraten
  • beide Eheleute müssen die Möglichkeit haben, ihre islamische Lebensweise fortzuführen

 

 

Im Anschluss an diesen Text finden Sie Informationen zu bi-religiösen bzw. religionsverschiedenen Ehen, einen vom LIB e.V. entworfenen Musterehevertrag und eine Verteidigungsschrift von Dr. Khaleel Mohammed zur interreligiösen Ehe. Außerdem den Text eines Mitgliedes über die Eheschließung von Musliminnen mit Andersgläubigen, sowie die Definition des Begriffes "Götzendiener"* aus unserer Sicht.

 

 

 

Vorbemerkung:

Eine religiöse Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Eheschließung, die als allein gültig vor dem deutschen Gesetz gilt, z.B. kann auch nur durch eine standesamtliche Trauung eine Änderung der Steuerklasse etc. erfolgen.

Die Verlobten schließen diese Ehe miteinander. Durch die Zeug_innen wird die erforderliche Öffentlichkeit hergestellt.

Seit 2009 ist es vorab nicht mehr nötig zuerst standesamtlich zu heiraten:

Siehe hierzu: Art. 1, 5 Abs. 2 des G zur Reform des Personenstandsrechts v. 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) (PDF; siehe auch: Personenstandsrechtsreformgesetz)

„Mangels praktischer Bedeutung „zumindest im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen“ sowie unter Verweis auf § 1310 BGB und den sogenannten Kaiserparagraphen hielten die Autoren des Gesetzentwurfs die Vorschriften für entbehrlich.[11] Der Bundesrat hatte dagegen im Hinblick auf die „anderen zwischenzeitlich in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften“ eine auf die Alternative der „religiösen Feierlichkeit“ beschränkte Aufnahme einer Bußgeldvorschrift als § 70 Abs. 1a gefordert,[12] dem Gesetz aber schließlich auch ohne das Verbot zugestimmt.“[13]

(siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verbot_der_religi%C3%B6sen_Voraustrauung#cite_note-12 )

 

Voraussetzungen für eine islamische / religionsverschiedene Eheschließung:

 

Formalia:

- Volljährigkeit und geistige Gesundheit der Eheleute

- Vorlage (Kopie) des Personalausweises bzw. der ID Karte oder des Reisepasses

- Benennung mindestens von zwei (besser vier) volljährigen Zeug_innen, von denen mindestens zwei muslimischen Glaubens sein sollten. Diese müssen (vorher benannt – da Eintrag in den Ehevertrag) sich spätestens bei der Eheschließung ebenfalls ausweisen.

- Abstimmen eines Ehevertrages (siehe Musterehevertrag LIB), der z.B. die Höhe und Art der Mahr (Brautgabe), hierbei sind Bargeld, Schmuck oder z.B. Immobilien etc. möglich,  und das Vorgehen bei der Erziehung der Kinder (besonders wichtig bei religionsverschiedenen Ehen) beinhalten sollte. Es wäre u.a. hilfreich, die etwaige Circumcision männlicher Nachkommen vor Eheschließung abzuklären.

- alle Formalia müssen spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin der Trauung vorliegen 

 

Weitere Einzelheiten:

Der LIB stellt eine Reihe von ‚Trausprüchen’ zur Verfügung, unter denen sich die künftigen Eheleute einen aussuchen können. Außerdem bieten wir Gespräche an, die den Ablauf der Zeremonie oder auch Wünsche hinsichtlich einer Ansprache seitens der*s Imam*in.

 

Oftmals bringen religionsverschiedene Eheschließungen familiäre Spannungen mit sich. Wir sprechen gerne und ausführlich mit den Paaren im Vorfeld der Hochzeitsvorbereitungen. Der LIB e.V. kann und möchte sich in die diesbezügliche tatsächliche Entscheidungsfindung betroffener Paare jedoch nur bedingt einbringen. 

 

 

 

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte an: ehe@lib-ev.de

 

Dieser Email sind im Idealfall bereits alle benötigten Formalia beizufügen. Dies hilft uns bei der Bearbeitung der Anfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit ungemein. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Anfragen von EhrenamtlerInnen bearbeitet werden. Daher wäre eine gute Vorbereitung Ihrerseits eine große Hilfe für uns.

 


Texte zum Download

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Aktuelles zum Thema

In Tunesien bewirkt eine Gesetzesänderung, dass ab sofort tunesische Frauen muslimischen Glaubens auch nicht-muslimische Männer heiraten dürfen.

 

Lesen Sie hierzu die Artikel der BBC und von Spiegel Online.